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Unlauterer Wettbewerb

Begriff Unlauterer Wettbewerb
Beschreibung Das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezeichnet als unlauteren Wettbewerb «jeden Missbrauch des wirtschaftlichen Wettbewerbs durch täuschende oder andere Mittel, die gegen Treu und Glauben verstossen». Siehe auch Unlautere Werbung.