Zum JUP-berechtigten Umsatz gehören alle Aufträge, die während eines Kalenderjahres in den Pachtblättern der VSW-Mitglieder sowie in den unverpachteten Zeitungen des VSM (Verband Schweizer Medien), die sich der JUP-Vereinbarung angeschlossen haben, erscheinen. Gelegenheitsinserate sind davon ausgeschlossen, z.B. Stelleninserate, Todesanzeigen etc.